Erbfall des Monats - März 2023

Schwiegerkinder und Erbstreit

Mehr als 20 Jahre Berufserfahrung haben mir gezeigt:  Die klischeehaft anmutende Lehrbuchweisheit in den Vorwörtern einiger Fachbücher zum Erbrecht über den häufigsten Grund für Erbstreit stimmt!  Es geht sehr oft nicht etwa um die Erben selber oder um problematische Klauseln im Testament.  Schwiegerkinder und Erbstreit sind ein ganz wichtiges Thema.  Warum ist das so und wie geht man damit gut um?
Erbschaften aufzuteilen ist zwar zu einem guten Teil mit juristischen und wirtschaftlichen Fragen verbunden.  Das ist aber nicht alles, vor allem im Hinblick auf einen möglichen Erbstreit.  Die Familie selber hat in der Regel ihre eigenen Konventionen, Dynamik und auch „Hackordnung“.  Wenn das Familienoberhaupt oder ein anderer enger Verwandter stirbt, dann fehlt hier eine Person, die eine bestimmte Funktion in der Familie hatte – egal ob es ein dominanter oder ein streitschlichtender Verwandter war.  Und die Aufgaben der Erben sind dann meistens Dinge, die sie noch überhaupt nie tun mußten.  Die Blutsverwandten können in der Situation oft einen Streit bewältigen, wenn sie sich selber mit den Verwandten zusammensetzen.
Angeheiratete werden aber aus unterschiedlichen Gründen um Rat gefragt oder als Fürsprecher eingeschaltet – oder sie sagen von sich aus, was sie im Hinblick auf das Erbe für richtig halten.  Sie können manchmal sachlich gesehen besser, was an Aufgaben zu erledigen ist, beispielsweise wegen ihrer Ausbildung.  Dabei wird dann häufig übersehen, daß die emotionale/psychologische Ebene beim Abwickeln und Aufteilen der Erbschaft auch eine große Rolle spielt.  Da kann dann unbeabsichtigt „ein Knopf gedrückt“ werden, vor allem wenn sich ein Miterbe schon in der Vergangenheit in irgendeiner Form benachteiligt gefühlt hat.  Auch ist die Bereitschaft nachzugeben bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Geschwistern in der Regel größer als zwischen Verschwägerten.  Am deutlichsten wird das, wenn man sich Beispiele aus dem Alltag eines Erbrechtsanwalts anschaut:
Vor einigen Jahren hatten wir einen Erbstreit, bei dem besonders deutlich wurde:  Es ging um einen Nachlaß, den der Mandant mit seiner Mutter und Schwester teilen mußte.  Es ging um Millionenwerte, die der Vater selber geerbt hat, die Familie war sonst aber eher aus kleinen Verhältnissen.  Die drei Erben stritten einige Zeit über viele Fragen. Als es dann beinahe zu einer Einigung gekommen war, sagte die Ehefrau des Mandanten am Besprechungstisch: „Wenn Du das unterschreibst, dann haue ich Dir mit dem Hammer auf die Finger, so daß Du nie wieder etwas unterschreiben wirst.“  Der Miterbe tat daraufhin, was seine Frau von ihm verlangte.  Der Streit ging dann eben noch ein paar Jahre lang weiter und kostete neben viel Nerven auch einiges an Geld.  Das war vielleicht ein gewöhnlicher zugespitzter Fall, es gibt aber viele andere Beispielsfälle, bei denen es mit netteren Worten vergleichbar ablief, wenn sich Schwiegerkinder in einen Erbstreit eingemischt haben.
Als Jurist fragt man sich dann gerne:  Gibt es dazu nicht irgendwelche Regelungen, die man schwarz auf weiß nachlesen kann?  Dazu ein „klares jein“:  Im Gesetz steht -nur, aber immerhin- zwischen den Zeilen, was die Schwiegerkinder bei der Erbteilung in der Familie des Partners mitreden sollen – nämlich überhaupt nichts.  Es gibt nur wenige Ausnahmen von dieser Regel, in den allermeisten Fällen führt es aber zu massiven Verzögerungen und zu Streit, der sonst gar nicht oder nur viel schwächer stattgefunden hätte.  Regelmäßig geht es harmonischer zu, wenn die Schwiegerkinder sich aus den Erbsachen ihrer Partner heraushalten.

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