Erbfall des Monats - Juli 2022

Schmuck und Hausrat reibungslos vermachen

Wie vermacht man am besten Schmuckstücke und Gegenstände aus dem Haushalt, die nicht so ganz einfach zu beschreiben sind?  Und welche Regelungen im Testament passen am besten, wenn das Erbe einmal auf eine größere Anzahl Verwandte und Freunde verteilt werden soll?  Vor diesen Fragen stand eine kinderlose Mandantin, als sie zur Rechtsberatung zum Fachanwalt für Erbrecht kam.  Sie wollte nämlich, daß alles glatt läuft und ihre Lieben durch die Zuwendungen im Testament eine gute Erinnerung an sie behalten werden.
Ihre Vorstellungen waren, daß mehrere Verwandte, vor allem Patenkinder, „etwas mehr“ vom Erbe bekommen sollen.  Daneben sollen aber auch einige andere Personen Familienerbstücke, also vor allem Schmuck, Meißener Porzellan und Silberbestecke bekommen.  Nur: Wie geht das, daß es unter mehreren entfernten Verwandten und Freunden reibungslos verteilt wird?  Schließlich sagt ein Sprichwort:  „Vertragt Ihr Euch noch – oder habt Ihr schon eine Erbschaft geteilt?“  Beim Aufteilen einer Erbschaft kann einiges schief gehen durch Missverständnisse der Beteiligten untereinander, und bei größerer Entfernung ist die gemeinschaftliche Verwaltung und Teilung der Erbschaft ja auch eine zeitintensive Herausforderung für die Begünstigten des Testaments.
Am Ende der Beratung entstand ein Testament, das nicht ganz alltäglich ist, damit alles einwandfrei und nachvollziehbar geregelt ist:  Neben der Erbenstellung für die Hauptbegünstigten stehen nun andere Personen mit Vermächtnissen an einzelnen Hausratsgegenständen, Geldbeträgen oder Schmuckstücken im Testament, das nicht nur Text enthält.  Der Grund dafür ist, daß Vermächtnisnehmer nur ihr Vermächtnis bekommen und darüber hinaus über den Nachlaß keine Informationen und auch keine Pflichten haben.  Damit die einzelnen Vermächtnisgegenstände leichter erkannt werden können, sind im Testament Fotos abgedruckt mit handschriftlichem Text darunter zur Klarstellung, was gewollt ist.  Für das Testament ist das Entscheidende der handschriftliche Text, weil Fotos genauso wie maschinengeschriebene Texte im deutschen Erbrecht keine wirksamen letztwilligen Verfügungen sein können (außer ein Notar beurkundet das Testament gegen entsprechende Gebühr).  Der Fachanwalt formulierte den Text also so, daß er aus sich heraus eine verständliche Zuordnung enthält, welcher Gegenstand an wen vermacht sein soll.  Die Fotos sind also „nur“ ein Hilfsmittel, um diese Vermächtnisgegenstände in der Wohnung leichter zu erkennen, wenn die Testatorin dann nach Ihrem Tod dann die Erblasserin ist und keine Unklarheiten mehr (er-)klären kann.  Wichtig ist bei einem Testament mit Fotos, daß diese Fotos in der richtigen Form und Wortwahl in Bezug genommen werden, damit alle Anordnungen im Testament auch wirksam sind; sonst wäre die ganze Mühe umsonst.  Dabei ist es gut, einen Rechtsberater zu haben, der im Erbrecht gut qualifiziert ist.
Wenn der letzte Wille dann auf einige Blätter Papier geschrieben ist, stellt sich die nächste Formfrage:  Wie macht man deutlich, was zu der Regelung dazugehört – und wie werden Verwechslungen mit anderen Schriftstücken verhindert?  Am schlechtesten ist eine „Lose-Blatt-Sammlung“, die nur am Ende der letzten Seite unterschrieben wird.  Sobald die Blätter vertauscht werden, fangen große Probleme an.  Besser ist es, die Blätter zu numerieren und jede Seite zu unterschreiben.  Außerdem ist es gut, wenn die Blätter fest miteinander verbunden werden; dafür hat jede gut eingerichtete Kanzlei eine Öszange, die eine bessere mechanische Verbindung erreicht, als das mit einer normalen Heftklammer gelingt.
Jetzt waren noch zwei weitere Schritte sinnvoll:  Nachdem es einige Beteiligte gibt, die weit auseinander wohnen, ist es sinnvoll, daß ein Testamentsvollstrecker den Nachlaß professionell abwickelt und den Erben und Vermächtnisnehmern die Arbeit abnimmt.  Er wird sich dann auch einmal um die Erbschaftsteuererklärung und die vielen anderen Dinge kümmert, die zur Abwicklung eines Nachlasses gehören.  Die Aufgaben und Pflichten eines Testamentsvollstreckers sind sehr umfangreich und zum Teil auch recht schwierig, so daß ein Jurist mit Schwerpunkt Erbrecht und Steuern eine gute Wahl ist für einen Fall wie diesen.
Zu guter letzt nützt das beste Testament aber nur dann etwas, wenn es rechtzeitig nach dem Todesfall gefunden und vom Nachlaßgericht eröffnet wird.  Eine sichere Verwahrung des Testaments ist beim Nachlaßgericht möglich und kostet nur eine kleine Gebühr.  Die Hinterlegung des Testaments erledigte der Rechtsanwalt in Vollmacht für die Testatorin.  Das ist die einfachste Möglichkeit, bei der man nicht einmal beim Nachlaßgericht persönlich vorsprechen und warten muß, bis die Formalien mit einem erledigt werden.

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Wir sind umgezogen

Wir haben einen neuen Standort! Besuchen Sie uns jetzt in der Uhlandstraße 16, 70182 Stuttgart. Freuen Sie sich auf unsere gewohnte Qualität an unserem neuen Ort!