Erbfall des Monats - Juni 2016

Nachlassabwicklung bei Unbekannten Erben durch Nachlasspfleger

Immer häufiger erleben wir es, daß ein alter Mensch vereinsamt. Wenn dann mit dem dem Tod der Erbfall eintritt und die Abwicklung des Nachlasses ansteht, gibt es eine besondere Hürde für alle anderen Beteiligten, beispielsweise für den Vermieter, die behandelnden Ärzte und das Pflegeheim oder auch die Hausbank: Wer sind die Erben des vereinsamten Erblassers? Normalerweise sind ihnen die nächsten Angehörigen bekannt oder lassen sich wenigstens durch eine Nachfrage beim Nachlaßgericht oder beim Standesamt herausfinden. Der Erbfall dieses Monats ist jedoch „etwas speziell“, solche und ähnliche Fälle werden uns aber in den nächsten Jahren noch häufiger begegnen:

Der Verstorbene war Banater Schwabe, sein Geburtsort lag nach dem Krieg in Jugoslawien, heute in der Republik Serbien. Er heiratete vor langer Zeit in Belgrad. Das Ehepaar zog nach Württemberg und hatte hier auch ein Kind. Das Kind zog als junger Erwachsener in die Heimat der Mutter, es ist kein aktueller Wohnsitz bekannt. Die Ehefrau trennte sich vom Erblasser und zog ebenfalls in ihr Heimatland; die Ehe wurde jedoch nicht geschieden. Es liegt kein Testament vor, so daß die gesetzliche Erbfolge gilt. Wegen des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Erblassers ist deutsches Erbrecht anwendbar, so daß die Ehefrau und das Kind eine Erbengemeinschaft bilden – wenn sie denn noch leben.

In dem Haus, in dem der Erblasser eine Mietwohnung hatte, gab es einen Wasserschaden, es hat aber niemand einen Zweitschlüssel. Die Vermieterin möchte nun kurzfristig Zutritt zur Wohnung haben, um zu sehen, ob der Wasserschaden auch in dieser Wohnung zu Feuchtigkeit in der Decke oder einer Mauer geführt hat; wegen des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung darf der Vermieter sich ja nicht eigenmächtig Zutritt verschaffen, nur in extrem seltenen Notfällen darf die Wohnungstür ohne Einverständnis des Mieters aufgebrochen werden. Außerdem stehen Mietzahlungen aus und die Wohnung soll nach Kündigung des Mietverhältnisses geräumt werden. Der Hausarzt hat auch noch eine Rechnung über Behandlungskosten bei Hausbesuchen und möchte bezahlt werden. Die letzte Woche vor dem Tod wurde der Erblasser zur Kurzzeitpflege in ein Pflegeheim gebracht, wo nun seine persönlichen Sachen einschließlich eines Sparbuchs darauf warten, daß sie abgeholt werde durch jemanden, der dazu berechtigt ist. Vermieterein, Arzt und Pflegeheim stehen nun alle vor derselben Frage: Wie wird so ein Fall mit unbekannten Erben abgewickelt?

Die Lösung ist ein Antrag beim Nachlaßgericht auf Einrichtung einer Nachlaßpflegschaft „zur Sicherung des Nachlasses und Ermittlung der Erben“. Das Nachlaßgericht wird in einem derartigen Fall in der Regel ohne weiteres einen Fachmann als Nachlaßpfleger einsetzen, der dann einen Überblick über den Nachlaß und die anstehenden Maßnahmen erstellt. Er wird auch alle fälligen Forderungen bedienen, soweit das mit den Mitteln des Nachlasses geht. Außerdem ermittelt er die Erben, so daß diese über die Erbschaft informiert werden und sich um die weitere Abwicklung kümmern können; wenn hierfür Behörden im Ausland eingeschaltet werden müssen, wird in der Praxis auch häufig ein Übersetzer bei der Korrespondenz hinzugezogen. Bei komplexen Nachlässen wird häufig ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Erbrecht zum Nachlaßpfleger bestellt. Falls der Nachlaß „dürftig“ ist, also eigentlich kein Geld für das Honorar des Nachlaßpflegers da ist, bezahlt die Staatskasse ein eher symbolisches Honorar sowie die Auslagen des Pflegers und ermöglicht somit immerhin eine korrekte Abwicklung beispielsweise bei der Haushaltsauflösung.

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Wir sind umgezogen

Wir haben einen neuen Standort! Besuchen Sie uns jetzt in der Uhlandstraße 16, 70182 Stuttgart. Freuen Sie sich auf unsere gewohnte Qualität an unserem neuen Ort!