Der Erbfall dieses Monats ist nur halb so schlimm, wie Technik-Skeptiker vermuten könnten: Nicht künstliche Intelligenz (KI), sondern ein Mensch wurde vom Nachlaßgericht (Amtsgericht Esslingen) zum Testamentsvollstrecker ernannt. Er wußte leider überhaupt nicht, wie so etwas geht, und vertraute auf die modernen Segnungen der frei verfügbaren, kostenlosen und von manchen Zeitgenossen hoch gepriesenen KI. Nachdem er die deutsche Sprache nicht spricht, nahm er bei Bedarf den Übersetzungsautomaten aus einem großen Tech-Konzern zur Hilfe, der über deren Suchmaschine leicht zu erreichen ist. War das eine gute Idee?
Kostenlose KI als Testamentsvollstrecker nutzen
Der Testamentsvollstrecker vertraute auf frei zugängliche KI mit Daten aus dem Internet und auf kostenlose Übersetzung aus dem Internet. Er kam nur dann gelegentlich zum Fachanwalt für Erbrecht, wenn er überhaupt nicht weiterkam. Das Problem dabei ist: KI funktioniert über die Eingabe einer Aufgabe an den Computer (Prompting). Dieses Prompting will gelernt sein. Es funktioniert einigermaßen, wenn man schon selber Fachmann für das ist, was der Computer machen soll. Außerdem ist das Ergebnis immer nur maximal so gut, wie die benutzten Daten es sind. Eine Datenbank für Profis hilft oft sehr weit. Kostenlose Informationen im Internet werden allerdings weder aktualisiert, noch wird die Richtigkeit verifiziert. Es geht bei den gängigen KI-Modellen (LLM – Large Language Model) vor allem um Plausibilität. Ein Testamentsvollstrecker muß allerdings richtig, nicht nur plausibel entscheiden und handeln.
Vorverständnis für KI und Fremdsprache
Das Problem wurde dadurch noch größer, daß der Testamentsvollstrecker von seinem Heimatland eine andere Rechtsordnung gewohnt ist. Damit konnte er keinesfalls die richtigen Aufgaben an die KI in Prompts zusammenstellen. Er wußte ja nicht, worum es geht. Das setzt völlig anderes Vorverständnis voraus, um die Aufgaben des Testamentsvollstreckers zu erfüllen. Auch die (Fach-)Sprache des Landes, in dem der Nachlaß sich befindet, sollte ein Testamentsvollstrecker selber verstehen. In einer Fremdsprache kommt es leicht zu Mißverständnissen, die verheerende Auswirkungen haben können. Die Qualität kostenloser Übersetzungen aus dem Computer kann man ein Stück weit dadurch überprüfen, daß man einen Text mehrfach hin und wieder zurück übersetzen läßt. Bei der Testamentsvollstreckung kann es dann passieren, daß bei deutsch-englischen Rückübersetzungen folgendes Ergebnis herauskommt: Testamentsvollstreckung => execution => Hinrichtung. Solche Beispiele zeigen in aller Deutlichkeit, daß die nötigen Fähigkeiten für ein Testamentsvollstreckeramt bei der Person vorhanden sein müssen, die diese Aufgabe übernimmt. Das fängt damit an, daß die deutsche Sprache bei einer Testamentsvollstreckung in Deutschland nicht nur Fremdsprache sein darf, sondern von der ernannten Person korrekt beherrscht werden muß. Außerdem ist ein gutes Vorverständnis für Rechtsordnung erforderlich, um die Aufgaben richtig zu erfassen. Sofern man KI verwendet, sind diese beiden Fähigkeiten unverzichtbar für ein gutes Ergebnis.
Fazit und Folgen
Wenn es schief geht, haftet schließlich nicht ein Computer, erst recht nicht ein „kostenloser“ Dienst irgendwo im Internet. Der Testamentsvollstrecker muß für vermeidbare Fehler geradestehen. Die Erben können sonst Schadenersatz verlangen. Deshalb ist es wichtig, einen Testamentsvollstrecker nach Kriterien auszuwählen, auf die es im jeweiligen Einzelfall ankommen wird. Künstliche Intelligenz ist bei weitem nicht in der Lage, fehlendes Wissen und Können zu ersetzen. Ein ausgebildeter Fachmann für Testamentsvollstreckung in dem Land, in dem der Erbfall sich abspielt, ist die beste Wahl.