Häufig kommen bei uns Anfragen von Erben, die ein Cottage in Irland geerbt haben. Der Erblasser im aktuellen Fall hatte es als Ferienhaus gekauft, überwiegend aber in Deutschland gelebt und war deutscher Staatsangehöriger. Nun stehen seine Erben vor einer Herausforderung: „Wie kann ich das Ferienhaus in Irland richtig erben?“ Die Frage hört sich ungewöhnlich an, hat aber in der Praxis ihre Tücken:
Erbrecht fürs Ferienhaus in Irland
Nach irischem Erbrecht werden Immobilien in Irland immer nach irischem Erbrecht abgewickelt. Das ist ein anderes Rechtssystem, so daß die Strukturen und die Arbeitsweise der Juristen völlig anders sind als in Deutschland. Auch die Ergebnisse sind oft sehr unterschiedlich. Beispielsweise kann der Erbe in Irland eine andere Erbquote fürs Ferienhaus dort haben als für den Nachlaß in Deutschland, wenn es kein wirksames Testament gibt.
Nachlaßverfahren fürs Ferienhaus in Irland
Irland ist der Europäischen Erbrechts-Verordnung leider noch nicht beigetreten, so daß ein Europäisches Nachlaßzeugnis hier überhaupt nicht weiterhilft. Die Erben müssen das Probate-Verfahren beim zuständigen irischen Gericht durchlaufen. Das ist entweder das Probate Office beim High Court in Dublin oder, wenn Streit besteht, das örtlich zuständige Gericht für den Erbstreit.
Selbst wenn man das Verfahren ohne Hilfe eines Anwalts bewältigen kann, benötigt man dafür ein Rechtsgutachten (Affidavit of Foreign Law) eines Rechtsanwalts aus dem Land des Erblassers, der die Rechtslage im Heimatland des Erblassers auf Englisch darstellt. Das machen erfahrungsgemäß nur wenige deutsche Rechtsanwälte.
Wirksamkeit des deutschen Testaments in Irland?
Das Probate Office in Irland wird selber prüfen, ob aus irischer Sicht ein wirksames Testament vorliegt. Die gute Nachricht vorneweg: Für einen deutsch-irischen Erbfall gilt das Haager Testamentsformübereinkommen. Und das Testament wurde im aktuellen Erbfall des Monats von einem Notar beurkundet, es ist nach deutschem Recht zweifellos wirksam.
hat die Witwe aber einen irischen Anwalt, einen Solicitor, beauftragt, der das Haager Testamentsformübereinkommen nicht kennt. Er meint, das Testament sei unwirksam, weil die irischen Formvorschriften mit zwei Zeugen nicht beachtet wurden. Das ist deshalb ungewöhnlich, weil im irischen Gesetz (Succession Act, 1965 in Section 102.) die gleichen Anforderungen an die Form des Testaments stehen wie in Art. 1 des Haager Testamentsformübereinkommen. Bei internationalen Fällen kommt es häufiger vor, daß Solicitor auf den Britischen Inseln im Vergleich zu Anwälten kontinentaleuropäischer Länder schnell an ihre Grenzen kommen, weil die Ausbildung zum Solicitor nur ca. halb so umfangreich ist und damit eben Lücken aufweisen kann, wenn der Solicitor nicht von sich aus mehr gelernt hat. Ein Bachelor-Abschluß ist eben kein Universitätsabschluß im herkömmlichen Sinn, entspricht lediglich der Zwischenprüfung im deutschen Studium zum Staatsexamen.
Lösungsversuche der Erbin zum Ferienhaus
Damit der Fall richtig weiter bearbeitet wird, hat die Erbin bei sich in Berlin einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Europarecht zu Hilfe genommen. Der hat dem Solicitor in Irland erklärt, daß im irischen Succession Code steht, daß die Wirksamkeit am Wohnsitz des Erblassers, am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers oder auch im Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers ausreicht, damit das Testament wirksam ist. Der Versuch war erfolglos, vermutlich war der irische Anwalt auch etwas eingeschnappt, daß ein Ausländer ihm erklärt hat, wie das irische Gesetz richtig gelesen werden soll. Das wiederum ist verständlich, wenn man Grundregeln der unterkulturellen Kommunikation beachtet.
Testament umsetzen
Die Witwe wollte freilich das Testament Ihres verstorbenen Ehemanns umsetzen. Aus guten Gründen wollte sie nicht die gesetzliche Erbfolge nach irischem Recht haben, Ihr Mann hat schließlich beim Notar mit klaren Regelungen verfügt, daß sie alleine das Cottage aus seinem Nachlaß bekommen soll. Damit sie das Ferienhaus in Irland richtig erben kann, schaute sie sich weiter um. Und eine deutsche Witwe versteht den Rat eines deutschen Juristen leichter, als wenn sie im Ausland in einem fremden Rechtssystem einen geeigneten Berater suchen muß. Also schaute sie, welcher Rechtsanwalt hier deutsch-irische Erbfälle bearbeitet.
Rechtsgutachten mit Hinweisen
Nachdem sowieso für die Umsetzung des deutschen Testaments in Irland ein irisches Probate- Verfahren nötig ist, ei dem ein deutscher Rechtsanwalt mit jahrelanger Spezialisierung auf Erbrecht muß ein Rechtsgutachten (Affidavit of Foreign Law) erstellen muß, sagte dieser Fachanwalt für Erbrecht gleich, daß er nur entweder die Mandantin beraten oder als neutraler Gutachter den Affidavit erstellen kann. In solchen Fällen kann es aber durchaus helfen, einen Fachanwalt für Erbrecht mit ausgewiesener Erfahrung in internationalen Erbfällen zu haben. Der Fachanwalt, der das Rechtsgutachten zum deutschen Erbrecht an Eides statt versichert hat, hat es nicht nur per Post an den irischen Solicitor geschickt. Im Begleitschreiben und auch im Rechtsgutachten hat er darauf hingewiesen, daß nach seiner Erfahrung die Regeln des Haager Testamentsformübereinkommens sowohl in Deutschland als auch in Irland beachtet werden. Nachdem zur entscheidenden Frage das selbe drin steht wie im irischen Gesetz, kann dieser kleine Unterschied beim Erklären der Rechtslage helfen. Es klingt aber nicht so belehrend, als wenn man dem irischen Solicitor schreibt, daß er sein eigenes irisches Gesetz nicht richtig gelesen hat.
Praktische Lösung zum Ferienhaus in Irland
Es lohnt sich, bei der Auswahl des Solicitors in Irland gut hinzuschauen. Manche haben Ahnung und Erfahrung mit deutsch-irischen Erbfällen, andere sind davon überfordert. Wer nicht so recht weiß, welcher nun der passende irische Anwalt ist, kann als ersten Schritt einen deutschen Fachanwalt für Erbrecht suchen, der das Rechtsgutachten (Affidavit of Foreign Law) schreiben wird. Wer das regelmäßig macht, kennt in Irland Kanzleien, mit denen die Zusammenarbeit reibungslos läuft, und kann eine Empfehlung aussprechen.
Vorbeugende Lösungen zum Ferienhaus in Irland
Wenn man ein Ferienhaus als Eigentum hat, ist ein gutes Testament für diese Besonderheit das A und O. Bei deutsch-irischen Erbfällen kostet sonst die Abwicklung schnell eine deutlich fünfstellige Summe an zusätzlichem Aufwand. Ein gut durchdachtes Testament, das ein Fachmann mit deutsch-irischer Expertise entworfen hat, würde nur einen Bruchteil davon kosten.
Alternativen sind beispielsweise, daß man das Ferienhaus schon zu Lebzeiten verschenkt an die zukünftigen Erben. Ein Nutzungsrecht kann vereinbart werden, so daß das Ferienhaus in Irland nicht vollständig hergegeben werden muß.
Im Einzelfall können auch ganz andere Lösungen passen.
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