Möchten Sie Ihren Erben ein steuerfreies Erbe hinterlassen? Unser Erbfall des Monats zeigt Möglichkeiten und Lösungen für ein problemloses und steuerfreies Vererben.
Erbfall mit Erben im Ausland
Eine Rentnerin hat ein Reihenhaus in Deutschland, ein wenig Geld und zwei Kinder. Ein Sohn ist ins Ausland gezogen und lebt jetzt in Dubai. Eines der Kinder hat irgendwo gelesen, daß dann bei der Erbschaftsteuer 60% zu versteuern seien. Die Mutter war besorgt, daß der Sohn in Dubai gar keinen Freibetrag für die Erbschaft aus Deutschland haben könnte. Zur Beruhigung vorneweg: Beides stimmt nicht. Und wenn man es richtig macht, dann paßt das Vermögen der Rentnerin in die Freibeträge ihrer Kinder als zukünftigen Erben. Allerdings tun sich alle Beteiligten schwer mit „Papierkram“.
Testamentsvollstreckung zur Abwicklung der Erbschaft sinnvoll?
Die Erbschaft abzuwickeln erfordert tatsächlich etwas Ausdauer am Schreibtisch. Wenn ein Erbe im Ausland lebt, haftet die Bank nämlich für die Erbschaftsteuer. Nachdem die Bank nicht wissen kann, wieviel Vermögen sonst noch zur Erbschaft gehört, muß die Bank in jedem Einzelfall mit einer Steuerschuld rechnen und haftet sobald mehr als € 5.000 bei dieser Bank liegen (ErbStG § 20 Abs. 6 Satz 2, Abs. 7). Praktisch kommt man erst ans Geld der Erblasserin, wenn das Finanzamt der Bank eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat. Damit das einigermaßen zügig geht, sollte man als Erbe einige Arbeit am Schreibtisch erledigen, seine Erbschaftsteuererklärung fehlerfrei abgeben und den Antrag auf die „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ nicht vergessen. Aber wie macht ein Erbe im Ausland das alles, wenn er nicht gern am Schreibtisch sitzt und Steuerformulare ausfüllt?
Testamentsvollstrecker erledigt Erbschaftsteuererklärung
Ein professioneller Testamentsvollstrecker kann den Erben diese unangenehmen Tätigkeiten abnehmen und den Nachlaß so zügig wie möglich abwickeln. Wenn Testamentsvollstreckung angeordnet ist, dann ist nämlich für die Erbschaftsteuer der Testamentsvollstrecker zuständig. Die Erben brauchen sich dann nicht selber darum zu kümmern. Das hilft gerade dann, wenn Erben im Ausland leben und sich nicht allzu oft mit deutschen Behörden beschäftigen.
Erbschaftsteuer bei Erben im Ausland
Die Steuerfreibeträge gelten auch dann, wenn die Erben im Ausland leben. Auch die Steuersätze für das, was über den Freibetrag hinausgeht, sind die gleichen wie für Erben im Inland. Konkret bedeutet das, das jedes Kind € 400.000 steuerfrei erben kann. Wenn die Erbschaft darüber hinausgeht, dann ist der Steuersatz für Kinder zwischen 7% und 30%, je nach der Höhe des geerbten Vermögens.
Sinnvolle Gründe für Testamentsvollstreckung
In unserem aktuellen Fall des Monats ist eine Testamentsvollstreckung durch einen Fachmann für Erbrecht sehr sinnvoll. Der Testamentsvollstrecker kann die Familie nicht nur bei der Erbschaftsteuer entlasten. Die Abwicklung des Erbes würde die Kinder auch sonst belasten. Es gibt im Erbfall so viele Dinge zu erledigen und Formalien zu beachten, daß die Kinder mit Abneigung gegenüber Schreibtischarbeit keine Freude daran haben. Ein Testamentsvollstrecker wird ihnen das alles abnehmen und den Nachlaß professionell abwickeln. Das setzt freilich voraus, daß der Testamentsvollstrecker „sein Handwerk gelernt hat“, also beispielsweise eine Zertifizierung als Testamentsvollstrecker besitzt.