Erbfall des Monats - Dezember 2013

Erbschaftssteuer bei Wohnsitz im Ausland

Die Erbschaftsteuer kann einen Erben oder Vermächtnisnehmer nicht nur Geld kosten, manchmal führt es auch zu Verzögerungen bei der Abwicklung des Nachlasses. Leider haben diese Nachlaßempfänger oft keine Geduld mit dem erforderlichen Verfahren, was häufig an fehlenden Kenntnissen der etwas diffizilen Rechtslage liegt.

Wenn der Begünstigte einer letztwilligen Verfügung nämlich im Ausland wohnt, oder wenn Vermögenswerte ins Ausland bringen möchte (beispielsweise durch eine Überweisung auf ein ausländisches Bankkonto), dann sollte wegen der Erbschaftssteuer zunächst abgewartet werden. Das Erbschaftsteuergesetz nimmt in diesen Fällen nämlich Banken, Lebensversicherungen und andere sogenannte Vermögensverwahrer in die Haftung für die Erbschaftsteuer; Vermögensverwahrer sind beispielsweise auch Testamentsvollstrecker. Der Grund für diese Haftung ist, daß das Finanzamt Steuerschulden im Ausland kaum vollstrecken kann. Deshalb wird derjenige, der Vermögensgegenstände aus dem Nachlass in Verwahrung hat, in die Haftung genommen.

Für Erben und Vermächtnisnehmer bedeutet das, daß sie zunächst die Klärung ihrer Erbschaftsteuer abwarten müssen, bevor sie die Herausgabe der Erbschaft oder des Vermächtnisses durchsetzen können. Ein gut beratener Vermögensverwahrer wird erst etwas ins Ausland herausgeben, wenn er vom Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten hat. Die Erben und Vermächtnisnehmer können das ganze beschleunigen, indem sie sich selber um die Erbschaftsteuer kümmern. Sie sind nämlich in der Regel die einzigen, die zügig vollständige Angaben machen können, was sie alles aus der Erbschaft, von Lebensversicherungen und anderen Verträgen zugunsten Dritter auf den Todesfall und durch Schenkungen in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall vom Erblasser bzw. der Erblasserin erhalten haben. Wegen der Hinzurechnung dieser Schenkungen aus letzten zehn Jahren ist es für Testamentsvollstrecker, Banken und Versicherungen in aller Regel unmöglich, ihre Haftung im konkreten Fall einzuschätzen. Wenn die Erben oder Vermächtnisnehmer sich um eine schnelle Erledigung der Erbschaftsteuer kümmern, kann die Abwicklung des Nachlasses zügiger erledigt werden.

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