Erbfall des Monats - Juni 2026

Erbrecht bei Gastarbeitern

Besonderheiten zum Erbrecht bei Gastarbeitern und versäumte Regelungen zu den altbekannten Problematik beim Vererben gibt es auch heute noch, mehr als 70 Jahre nach Beginn der Anwerbeabkommen.  In unserem Erbfall des Monats geht es – wie so häufig – darum, daß ein Ausländer vor mehreren Jahrzehnten nach Deutschland gezogen ist.  Er hat eine Frau aus seinem Heimatland geheiratet.  Die beiden sind als Rentner hier geblieben.  In diesem Artikel wird der Begriff „Gastarbeiter“ verwendet, der auch von den alteingesessenen Betroffenen selbst häufig verwendet wird.

EU-Erbrechts-Verordnung bei Gastarbeitern

Die Europäische Erbrechts-Verordnung EU-Erbrechts-Verordnung regelt zwar eigentlich, daß ein einheitliches Erbrecht gelten soll für den gesamten Nachlaß.  Außerdem sieht sie vor, daß primär der gewöhnliche Aufenthalt darüber entscheidet, welches nationale Erbrecht gilt.  Dabei ist aus unserer Sicht egal, ob der gesamte Fall in den Mitgliedstaaten der EU-Erbrechts-Verordnung spielt oder ob es einen Bezug zu einem Drittstaat gibt.  Bei einem befristeten Aufenthalt im Ausland liegt nicht unbedingt ein gewöhnlicher Aufenthaltsort am Wohnort vor.  Nach hJahrzehnten, gerade wenn ein Rentner am Arbeitsort wohnen bleibt, kann man in der Regel aber schon davon ausgehen, daß dort eine gewöhnlicher Aufenthaltsort besteht.  Im aktuellen Fall geht es um ein serbisches Ehepaar, das schon seit einigen Jahrzehnten in Deutschland lebt und hier seinen Lebensmittelpunkt hat.  Eigentlich regelt die EU-Erbrechts-Verordnung, daß dann deutsches Erbrecht gelten soll, weil der Erblasser ja seit Jahrzehnten hier zu Hause ist.  Die ausländische Staatsangehörigkeit ist dann zweitrangig.  Allerdings spielen auch Fragen aus anderen Rechtsgebieten eine Rolle:

Güterstand und Erbrecht

Dem verheirateten Erblasser gehört das, was ihm nach dem Güterrecht in der Ehe gehört.  Es gibt in jedem Land einen gesetzlichen Güterstand und in der Regel auch Vertragsfreiheit, die den Wechsel des Güterstands ermöglicht.  In Deutschland behält erst einmal jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen.  Im Erbfall bekommt der länger lebende Ehegatte pauschal ¼ Zugewinnausgleich zusätzlich zum Erbteil.  Wenn ein notarieller Ehevertrag als Güterstand die Gütergemeinschaft bestimmt, gehört (fast) alles beiden je zur Hälfte, pauschalierter Zugewinnausgleich mit Erhöhung der gesetzlichen Erbquote um ¼ findet dann nicht statt.  Bei der Gütertrennung wollen die Ehegatten eine möglichst geringe Beteiligung des anderen Ehegatten am jeweils eigenen Vermögen.  Bei Ausländerehen kann sich etwas anderes ergeben, je nach Einzelfall und den Gesetzen im Herkunftsland.  Es gibt ein Zusammenspiel von Güterstand und Erbrecht bei Gastarbeitern.

Internationales Privatrecht bei Gastarbeitern

Welches nationale Güterrecht gilt für Ausländer, die dauerhaft in Deutschland leben?  Das Internationale Privatrecht kann bei der Bestimmung des anzuwenden Familienrecht leicht zum Ergebnis kommen, daß der Güterstand in einer Ehe sich nach ausländischem Eherecht richtet.  Das ist vor allem beim typischen Gastarbeiter der Fall.  Die Ehegatten kommen häufig aus demselben Land, haben dessen Staatsangehörigkeit und sind beim Erbfall (Tod eines der beiden Ehegatten) schon lange in einem anderen Land zuhause.  Das Ergebnis ist dann, daß der Güterstand sich nach dem Recht der gemeinsamen Staatsangehörigkeit richtet.

Deutsches Erbrecht, ausländisches Güterrecht?

Es kann daher tatsächlich dazu kommen, daß im Erbfall eines Gastarbeiters nach deutschem Erbrecht und serbischem Güterrecht geregelt ist.  Dazu kommt, daß der Erblasser im alten Heimatland Serbien Immobilien besessen hat, was nun zur Nachlaßspaltung führt, da Serbien nicht Mitgliedstaat der EU-Erbrechts-Verordnung ist.  Bei Immobilien setzt sich in solchen Fällen immer das Land durch, in dem die jeweilige Immobilie liegt.  Das ließe sich einfacher regeln.  Die meisten praktischen Probleme lassen sich mit wenig Aufwand aus dem Weg räumen.  Dafür müßte der Erblasser jedoch zu seinen Lebzeiten ein gut durchdachtes Testament, einen notariell beurkundeten Ehevertrag oder beides machen.  Im Erbfall des Monats gibt es aber leider keinerlei Regelungen, also sind die deutsche gesetzliche Erbfolge und das serbische Ehegüterrecht in Kombination zu beachten.

Serbisches Recht und deutsche Immobilie

Der serbische Erblasser hatte gemeinsam mit seiner serbischen Ehefrau eine Eigentumswohnung in Deutschland.  Aus deutscher Sicht kommt man nun zum Ergebnis, daß sein Anteil an der deutschen Wohnung nach deutschem Erbrecht vererbt wird.  Allerdings spielt auch bei der Immobilie wieder das serbische Familienrecht eine Rolle, da die Ehegatten ja beide Serben sind und keine andere Regelung getroffen haben.  Im serbischen Familienrecht ist der gesetzliche Güterstand eine „Errungenschaftsgemeinschaft“.  Vereinfacht gesagt bedeutet das:  Was die Ehegatten in der Ehe gemeinsam erwirtschaften, gehört ihnen je zur Hälfte.  Im Erbfall des Monats sind die beiden deshalb auch im deutschen Grundbuch gemeinsam als Eigentümer ihrer Wohnung eingetragen mit dem Zusatz „in serbischer Errungenschaftsgemeinschaft“.  Bei der Nachlaßteilung wird also auch serbisches Recht bei der deutschen Immobilie eine Rolle spielen.

Praktische Hürden beim Erbrecht des Gastarbeiters

Es ist nicht ganz einfach, in Deutschland einen Jurist zu finden, der die Details des serbischen Rechts kennt.  Die Sprachbarriere macht es in der Praxis auch schwerer als bei Fällen aus den meisten Nachbarländern, wo der deutsche Jurist mit überschaubarem Aufwand die Gesetze lesen und Fachliteratur studieren kann.
Eine andere praktische Hürde im aktuellen Erbfall ist, daß die Witwe keine Kooperation mit den Miterben haben möchte, die die Neffen und Nichten des Erblassers sind.  Stattdessen hat sie den Versuch unternommen, die Miterben abzulinken durch einen Vertrag vor einer serbischen Notarin, mit dem sie den Neffen und Nichten ihre Erbteile an den Immobilien in Serbien für wenig Geld abkaufte.  Danach hat sie mit einer falschen Übersetzung des Vertrags „argumentiert“, am Nachlaß in Deutschland stünde den anderen jetzt nichts mehr zu.  Das ist bei internationalen Fällen deshalb besonders problematisch, weil erst einmal geklärt werden muß, was genau der Vertrag regelt, und das muß dann auch noch in einer Fremdsprache erarbeitet werden.

Passende Regelung zum Erbrecht bei Gastarbeitern

Derartige Fälle beschäftigen uns immer häufiger, weil Gastarbeiter inzwischen einiges Vermögen ansparen konnten und jetzt sterben, also Erblasser werden.  An dem Fall sieht man deutlich, wie wichtig es ist, die Kontrolle über seine Angelegenheiten zu behalten.  Sicherheit für die Hinterbliebenen läßt sich schaffen durch ein passendes Testament und gegebenenfalls auch einen Ehevertrag.  Dann kann man Erbrecht bei Gastarbeitern reibungslos abwickeln.  Ein kompetenter Berater zum Erbrecht mit Auslandsbezug hilft hier weiter.  Die Beratung für eine passende Regelung zum Erbrecht bei Gastarbeitern kostet nur einen Bruchteil von dem, was ein Streit über das Erbe bei einem internationalen Erbfall kostet.

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