Erbfall des Monats - September 2017

Erbausschlagung – und dann kommt Geld herein

Ein häufiges Szenario bei Schulden im Nachlaß: Die Erben sehen Probleme auf sich zukommen und schlagen schnell die Erbschaft aus. Sie wollen einfach nicht, daß sie mit ihrem eigenen Geld für die Schulden des Erblassers geradestehen müssen.

Und dann…… kam plötzlich eine Zahlung herein. Der Verstorbene hatte nämlich ein Gerichtsverfahren laufen. Er hatte zwar selbst nicht mehr mit einem Erfolg gerechnet, aber auf einmal meldete sich sein Anwalt und wollte das erstrittene Geld an die Erben des Verstorbenen auszahlen. Wer die Erbschaft ausgeschlagen hat, bekommt aber nichts mehr von dem, was dem Erblasser zugestanden hat. Das kann sehr ärgerlich sein, vor allem dann, wenn mehr Vermögen auftaucht, als Schulden da waren. Gibt es Lösungen für derartige Situationen?

Am schwersten dürfte ie Anfechtung der Erbausschlagung wegen beachtlicher Irrtümer sein. Hierfür muß unter Zeitdruck beim Nachlaßgericht vorgetragen werden, warum die Ausschlagung (also eine beurkundete Erklärung) jetzt doch nicht mehr gültig sein soll. Die Hürden dafür hängen natürlich hoch.

Einfacher ist es, wenn die Erben sich gleich am Anfang kompetent beraten lassen. Wenn es „nur“ darum geht, nicht für die Schulden im Nachlaß geradestehen zu müssen, dann gibt es auch andere Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung als die Erbausschlagung, und die meisten davon haben wesentlich längere Fristen als die fürs Ausschlagen. Ein guter Berater wird den Erben Möglichkeiten aufzeigen wie beispielsweise die Nachlaßinsolvenz, mit der die Haftung des Erben auf das begrenzt wird, was im Nachlaß da ist. Und wenn später noch überraschende Zuflüsse von Geld oder dergleichen auftauchen, dann ist der Erbe ja immer noch Erbe.

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