Der Wunsch, nach dem Tod mit dem Vermögen Gutes zu bewirken in einem Entwicklungsland, ist eine schöne Sache. Aber wie schreibt man ein Testament, damit das auch funktioniert? Kennen Sie das Sprichwort „Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht“? Gelegentlich hat man den Eindruck, daß da etwas dran ist.
In unserem aktuellen Erbfall des Monats hat ein Mensch mit seinem Vermögen nach dem Tod Gutes tun wollen. Dafür wurde ein Testament beim Notar beurkundet, in dem ein persönlicher Vertrauter mit Bezug zu einem Entwicklungsland Alleinerbe werden sollte mit der Auflage, die Erbschaft für „soziale Zwecke“ zu verwenden. Der persönliche Vertraute hat schon in der Vergangenheit Spenden für derartige Zwecke in seinem Heimatland gesammelt. Also sollte er das geerbte Vermögen einmal für größere soziale Projekte verwenden.
Jetzt ist es aber eben so, daß Menschen mit „sozialer Ader“ nicht immer effizient arbeiten. Und wer einen engen Bezug zu einem Entwicklungsland hat, kennt sich nicht automatisch mit dem deutschen Erbrecht und Steuerrecht gut aus. Wichtig ist auf jeden Fall, daß ein vertrauenswürdiger Mensch sich darum kümmert.
Damit die Erbschaft möglichst viel hilft, sind aber durchaus auch Effizienz und Kenntnisse zur Rechtslage erforderlich. Wenn der Erbe das nicht selber kann, ist das freilich noch kein Problem; er kann ja jemanden beauftragen, den Nachlaß professionell abzuwickeln und ihn in Fragen zu beraten, die er selber nicht lösen kann. Das tat er auch und beauftragte einen Fachanwalt für Erbrecht, der die Abwicklung von Nachlässen und auch damit zusammenhängende Steuerfragen sehr gut beherrscht.
Allerdings hatte der Erbe auch einmal gehört, daß „Vergleichsangebote“ und „zweite Meinungen“ wichtig sind. Das stimmt dann, wenn die Frage wichtig genug und die Beteiligten kompetent genug sind. Leider hat der Erbe in unserem Fall wenig Wissen und Erfahrung, wie ein Projekt effizient abgewickelt wird, so daß der Nutzen möglichst hoch ist. Zu viele Vergleichsangebote und zweite Meinungen können nämlich durchaus Zeit und Geld kosten. Dazu kommen zahlreiche Berater des Erben, der es gut meinte. Einige von ihnen reden viel in einer Art und Weise, daß es sich für den Laien plausibel anhört, haben jedoch keinerlei Ahnung von der Materie. Als der Fachanwalt die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung vorschlug, um circa 30% Erbschaftsteuer zu sparen, meinten die Berater aus dem Freundeskreis des Erben, für eine Stiftungsgründung seien mindestens sieben Leute nötig, die ihm dann reinreden würden – objektiv ist das genaue Gegenteil der Fall.
Das Ergebnis war: Die Kosten für die Abwicklung des Nachlasses sind wesentlich höher ausgefallen, als wenn der Erbe den Fachanwalt für Erbrecht einfach nur mit der kompletten Abwicklung beauftragt hätte. Der Erbe selber hätte dann auch noch hunderte Stunden Zeit und einiges an Nerven gespart. Sinnvoller dürfte es also sein, entweder einen Fachmann zu beauftragen und die gut meinenden Laien im Bekanntenkreis schweigen zu lassen – oder sich mit Fachliteratur zum Erbrecht selber auf den Kenntnisstand zu bringen, der nötig ist, um das alles richtig zu machen.
Gerade bei sozialen Zwecken ist es wichtig, daß das vererbte Vermögen nicht nur mit gutem Willen und gefühligen Wünschen eingesetzt wird. Damit es überhaupt hilft, muß man es effizient managen. Sonst geht die Erbschaft dafür drauf, daß Leute in Deutschland stundenlang darüber reden und „irgendwie irgendetwas“ machen, ohne im Entwicklungsland etwas zu bewirken – und am Ende ist das Vermögen für deren Spesen aufgebraucht. Das ist ja gerade nicht Sinn und Zweck der Zuwendung im Testament „mit der Auflage, das Vermögen für soziale Zwecke in Afrika zu verwenden“. Es kann auch sinnvoll sein, daß der Erbe im Testament eine Kontrollinstanz dafür zur Seite gestellt bekommt, die sich um die sachlichen Anforderungen zum Erbrecht, Steuern und Abwicklungsfragen rund um den Nachlaß kümmert, aber solche Regeln müssen sehr gut durchdacht werden, damit es auch gut funktioniert.