Erbfall des Monats - März 2014

Autos aus geerbter Garage räumen lassen

Wenn ein fremdes Auto in einer geerbten Garage steht, hält die Freude an der Erbschaft nicht lange an. Für den Erben stellt sich die Frage: Wie kann die Garage mit legalen Mitteln geräumt werden?

Wenn bekannt ist, wenn das Auto gehört, ist es leicht. Der Eigentümer der Garage kann verlangen, daß das Auto von seinem Garagenplatz weggeschafft wird. Wenn das geschieht, kann er auf Räumung klagen und das Urteil durch den Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen.

Manchmal ist aber nicht bekannt, wenn ein Auto ohne Zulassung gehört. Oder der Eigentümer ist zwar bekannt, nicht aber sein Aufenthaltsort. Damit sind keine Zustellungen möglich, er kann weder zur Räumung aufgefordert noch auf dem normalen Weg verklagt werden.

Das Auto kann auch nicht einfach so weggeschafft werden. Spätestens bei der Verschrottung müssen Fahrzeugpapiere vorgelegt werden, damit nicht irgendjemand fremde Autos verschrotten läßt. In der Praxis geht ohne die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nichts.

Wenn der letzte Halter des Fahrzeugs nicht gefunden werden kann, weil er seinen Wohnsitz nicht angemeldet hat und auch sonst niemand eine aktuelle Adresse kennt, wird die Räumung also ziemlich schwierig. In solchen Fällen sind gute Rechtskenntnisse und ein wenig Kreativität gefragt.

Ein geschickter Rechtsanwalt wird es schaffen, Ersatzdokumente ausstellen zu lassen und mit Hilfe eines Räumungstitels eine Räumung durch den Gerichtsvollzieher zu veranlassen. Dafür ist freilich ein wenig mehr Zeit erforderlich als bei einer normalen Räumung. Wenn noch kein vollstreckbarer Räumungstitel vorliegt (z.B. Räumungsurteil, Zuschlagsbeschluß aus Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung), ist ein Gerichtsverfahren mit Zustellungen an den Beklagten mit unbekanntem Aufenthalt erforderlich. Und vor einer Räumung durch den Gerichtsvollzieher ist die Zustellung der Ankündigung der Räumung notwendig. Bei unbekanntem Wohnsitz und Aufenthalt erfolgen die Zustellungen in der Regel dadurch, daß sie beim Prozeßgericht und danach auch beim Vollstreckungsgericht mehrere Wochen lang am schwarzen Brett aushängen. Nachdem dort fast niemand nachschaut, ist es aber bei richtig formulierten Anträgen nur noch eine Frage der Zeit, bis die Räumung dann auch durchgeführt wird.

Wenn das abgeschleppte Auto noch einen Restwert hat, kann es durch den Gerichtsvollzieher auch verwertet werden, damit die Vollstreckungskosten mit dem Erlös bedient werden. Ansonsten muss der Eigentümer der Garage damit rechnen, daß er auf den Kosten der Räumung sitzen bleibt. Immerhin hat er dann aber seine Garage zur freien Verfügung.

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Wir sind umgezogen

Wir haben einen neuen Standort! Besuchen Sie uns jetzt in der Uhlandstraße 16, 70182 Stuttgart. Freuen Sie sich auf unsere gewohnte Qualität an unserem neuen Ort!