Es geht nicht schnell genug voran mit dem „Kasse machen“ bei der Erbschaft, meint ein Begünstigter und versucht immer wieder, an der Testamentsvollstreckerin vorbei Mieteinnahmen und andere Gelder aus dem Nachlaß an sich umzuleiten. Der Fall hat einen komplizierten Hintergrund: Das „selbstgebastelten“ Testament des Vaters weist in einer unfachmännischen Art und Weise fast alle Vermögensgegenstände des Erblassers verschiedenen Personen zu, ohne den oder die Erben eindeutig zu bezeichnen. Deshalb ist schon fraglich, wie viele dieser Personen Miterben sind oder ob einige davon möglicherweise doch nur Vermächtnisnehmer sein sollen. Eine der wenigen klaren Regelungen ist die, daß eine im Testament genannte Person Testamentsvollstreckerin sein soll.
Das bedeutet immerhin, daß die Verfügungsmacht über Nachlaßgegenstände allein bei der Testamentsvollstreckerin liegt. Die Erben und Vermächtnisnehmer können zuschauen, sie können ihre Ansprüche einfordern, und wenn dann alles abgewickelt ist können die Erben auch Rechenschaft von der Testamentsvollstreckerin verlangen.
Bis dahin ist ein eigenmächtiges Verlangen nach Mietzahlung am TV vorbei unrechtmäßig. Das stört einen der Begünstigten aber nicht. Zu seiner „Rechtfertigung“ schreibt er dann auch noch diverse eMails an den Anwalt eines Gegners, obwohl er damit eigentlich eine Rechtsanwältin beauftragt hat. Sobald beide Seiten einen Anwalt haben, dürfen diese nicht mehr den Gegner direkt anschreiben; die Antwort auf das, was dieser Miterbe an den gegnerischen Anwalt schreibt, muß also über seine Anwältin laufen. Warum der Miterbe diese „ungewöhnliche“ Kommunikation trotz aller Ermahnungen von allen möglichen Seiten weiterhin praktiziert, entzieht sich einer juristischen Einschätzung. Solches Verhalten macht jedoch die sachliche Abwicklung ausgesprochen schwer, führt zu Verzögerungen und verhindert erfahrungsgemäß, daß man sich irgendwann im Guten einigen kann.
Dieser „ganz spezielle“ Miterbe plant nun auch noch den Verkauf der Eigentumswohnung, die an ihn vermacht ist, und schickt schon mal an der Testamentsvollstreckerin vorbei zahlreiche Interessenten zur Besichtigung. Das hatte mittlerweile zur Folge, daß die bisherigen Mieter nach einigen Wochen voller Besichtigungstermine aus der Mietwohnung entnervt auszogen und nun keine Mieteinnahmen mehr hereinkommen.
Gleichzeitig verlangte dieser Miterbe „sofort“ die Vorlage von Kontoauszügen, die die Steuerberaterin aber noch für Steuererklärungen benötigt. Dazu kommt noch auf der juristischen Anspruchsebene, daß ein Erbe vom Testamentsvollstrecker in aller Regel nur einmal jährlich Rechnungslegung verlangen kann, nicht aber beliebig oft die Vorlage aller Kontoauszüge.
Oft ist ein derartiges Verhalten der eigentliche Grund für einen Erbstreit. Und manchmal ist die Erwartung des Erblassers, daß einer sich so verhalten werde, auch der Grund dafür, daß im Testament überhaupt Testamentsvollstreckung angeordnet wird. Die Folge ist dann regelmäßig, daß die Abwicklung des Erbes teurer wird als nötig.