Erbfall des Monats - Mai 2025

Betriebsrente in Irland geerbt

Erbrecht kann vielseitig sein.  Auch Betriebsrenten internationaler Konzerne gehören manchmal zu den Herausforderungen der Hinterbliebenen.  Aktuell haben wir einer Witwe geholfen, die eine Betriebsrente in Irland geerbt hat.  Man muß deutsch-irische Erbfälle verstehen – oder einen geeigneten Rechtsanwalt dafür haben-, damit diese Rente auch tatsächlich ausbezahlt wird.

Arbeitnehmer hat Betriebsrente in Irland vererbt

Der Verstorbene hatte seinen Arbeitsort in Deutschland.  Sein Arbeitgeber war ein irischer Konzern, der in mehreren Ländern Arbeitnehmer beschäftigt.  Die Betriebsrente ist eigens sich ganz lukrativ.  Schwierig wird es nur, wenn ein Todesfall dazwischenkommt.  Und im Erbfall des Monats starb der Arbeitnehmer, bevor er selber das Rentenalter erreicht hatte.  Ein reiner Inlandsfall wäre hier einfach abzuwickeln.  Die Begünstigten im Todesfall bekommen dann ziemlich unkompliziert Geld von der Rentenversicherung.  Wenn mehrere Länder an der Betriebsrente beteiligt sind, kommt es aber manchmal zu Schwierigkeiten.  Und der irische Konzern hat sämtliche Betriebsrenten über eine Versicherung in Irland abgeschlossen.  Die Betriebsrente wurde in Irland vererbt an bestimmte Hinterbliebene.

Unterschiedliches Recht in Irland und Deutschland

Das Rechtssystem, insbesondere auch das Erbrecht, ist in Deutschland und in Irland sehr unterschiedlich.  Die Abwicklung mit einem deutschen Erbschein reicht nicht aus.  Leider hat Irland sich noch immer nicht an der EU-Erbrechts-Verordnung beteiligt, die es wesentlich vereinfachen würde.  Dazu kommt, daß in Irland der juristische Fachausdruck „discretionary“ auf Deutsch soviel bedeutet wie „willkürlich“, und im Vertrag über die Betriebsrente steht dieses Wort drin.  Als Begünstigte („Beneficiary“) ist zwar die Witwe vorgesehen, aber die Versicherung darf „discretionary“ stattdessen auch an einen Erben zahlen.  Das bedeutet keinesfalls, daß eine Entscheidung im Ermessen oder nach Billigkeit erfolgen würde, wie das in Deutschland manchmal vorgesehen ist mit einer Abwägung der Interessen aller Beteiligter.  Das Ergebnis ist für einen erfahrenen Fachmann in den meisten Fällen einfach, aber ein Laie in deutsch-irischen Angelegenheiten wird schnell überfordert.

„Grant of Probate“ für geerbte irische Betriebsrente

Für die Abwicklung der irischen Betriebsrente eines Arbeitnehmers aus Deutschland braucht man vor allem zwei Dinge:  Einen „Grant“ des irischen „Probate Court“.  Das ist eine Bescheinigung des irischen Nachlaßgerichts, welche Person den Nachlaß abwickeln darf.  Meistens ist es ein „Grant of Probate“, wenn ein Testament existiert kann es aber auch eine andere Art von „Grant“ sein.  Und für diesen „Grant“ benötigt man bei einem Erbfall aus Deutschland ein Rechtsgutachten eines deutschen Rechtsanwalts, der seinen Schwerpunkt im Erbrecht hat.  Dieses Gutachten muß der Anwalt auf Englisch verfassen und als Affidavit of Foreign Law schwören, was in Deutschland mindestens eine notarielle Beglaubigung mit Apostille bedeutet.  Wie gesagt: Der passende Fachmann weiß, wie das geht.  Mit diesen Dokumenten kommen die Begünstigten dann an an einen „Grant of Probate“ für die geerbte irische Betriebsrente.

Praxistips: geeignete Rechtsanwälte für deutsch-irischen Fall

Irland verlangt nicht, daß ein Rechtsanwalt oder Notar die Anträge beim Nachlaßgericht stellt, wenn man eine Betriebsrente in Irland geerbt hat.  Das kann man eigentlich alles selber machen und das Verfahren für eine geringe Gebühr durchführen.  In der Praxis ist es aber sinnvoll, in Irland einen Solicitor zu Hilfe zu nehmen, der die Abwicklung beim Probate Court und der Rentenversicherung erledigt.  Die unterschiedlichen Rechtssysteme führen allzu leicht zu Fehlern, die viel Zeit und Nerven kosten würden.  Da ist man mit einem guten Solicitor besser bedient.  Und damit alles glatt läuft, sollten die Anwälte in beiden Ländern gut zusammenarbeiten, also der irische Solicitor und der deutsche Rechtsanwalt als Gutachter.  Das geht am besten, wenn sie schon einmal einen vergleichbaren deutsch-irischen Fall erfolgreich gemeinsam bearbeitet haben.  Rechtsanwalt Stefan Mannheim schreibt häufig solche Rechtsgutachten für irische Nachlaßverfahren. (0711) 2306800, info@Kanzlei-SMannheim.de

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