Der Todeszeitpunkt eines Menschen ist der Erbfall. In diesem Moment geht nach deutschem Erbrecht das gesamte Vermögen auf den oder die Erben über (Gesamtrechtsnachfolge und Von-selbst-Erwerb.
Der Todeszeitpunkt eines Menschen ist der Erbfall. In diesem Moment geht nach deutschem Erbrecht das gesamte Vermögen auf den oder die Erben über (Gesamtrechtsnachfolge und Von-selbst-Erwerb.