Dieser „Affidavit“ ist in vielen englisch-sprachigen Ländern ein Rechtsgutachten für Fälle, in denen ausländisches Recht angewendet werden muß (Internationales Privatrecht).  Während deutsche Richter ein Rechtsgutachten zum ausländischen Recht oft bei einer Universität oder beim Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht erstellen lassen, greifen ausländische Richter üblicherweise zurück auf spezialisierte Praktiker mit ausgewiesener Erfahrung. Im Erbrecht sollte ein Fachanwalt für Erbrecht den Affidavit of Foreign Law erstellen.  Für deutsch-irische Fälle muß dieses Rechtsgutachten in englischer oder irischer Sprache verfaßt werden und auf den Einzelfall bezogen sein, die Rechtslage darstellen, die erforderlichen Urkunden als Nachweis enthalten sowie beim Notar an Eides statt versichert und mit Apostille versehen werden.  Erfahrungsgemäß ist die Suche nach einem deutschen Anwalt, der diese eidesstattliche Versicherung abgibt, schwieriger als die Suche nach einem Anwalt, der den grenzüberschreitenden Erbfall federführend bearbeitet.  Lesen Sie hier einen Beispielsfall, bei dem ein Affidavit of Foreign Law für einen Grant of Probate in Irland erforderlich war.

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