Immer wieder kommt es zu unerwarteten Ergebnissen, wenn ein Verwandter stirbt und weder Kinder noch einen Letzten Willen hinterläßt. Aktuell haben wir einen Fall aus einer Patchworkfamilie vor uns:
Die Eltern ließen sich scheiden, der Vater hatte mit seiner neuen Frau noch mal zwei Kinder. Für die Kinder aus erster Ehe sind das Halbgeschwister, für ihre Mutter dagegen sind sie gar nicht verwandt. Und die Kinder aus erster Ehe hatten zu den Kindern aus zweiter Ehe des Vaters kein so enges Verhältnis wie untereinander. Der Vater starb als erster Elternteil. Sein Erbe war klar geregelt, so daß es keine Probleme beim Erben gab.
Nun starb auch die Mutter (aus erster Ehe) und vererbte ihr Hausgrundstück an ihre Kinder. Als dann auch noch der Sohn kinderlos und ohne Testament starb, gab es für seine Schwester eine unangenehme Überraschung: Die gesetzliche Erbfolge kann nicht berücksichtigen, wie groß die Zuneigung oder Abneigung ist, es ist auch unerheblich ob überhaupt persönlicher Kontakt bestanden hat. Sie geht streng nach Verwandtschaftsverhältnissen vor. Das Ergebnis ist dann, daß nach Linien (im Stammbaum aufwärts zu den Vorfahren) und Stämmen (im Stammbaum nach unten zu den Nachkommen) vererbt wird, und zwar gleichmäßig in der väterlichen Linie und in der mütterlichen Linie.
Das bedeutet konkret: Beim kinderlosen, ledigen Erblasser würden die Eltern je die Hälfte erben. Nachdem seine Eltern schon verstorben sind, geht der jeweilige 1/2-Erbteil an deren jeweilige Nachkommen – also der Erbteil der vorverstorbenen Mutter an deren Tochter (die vollbürtige Schwester des Erblassers), während der Erbteil des vorverstorbenen Vaters aufgeteilt wird unter dessen Nachkommen. Und die Nachkommen des Vaters sind neben der Schwester des Erblassers auch die Kinder aus der 2. Ehe des Vaters, also die Halbgeschwister des Erblassers.
Somit geht der Erbteil des Verstorbenen am mütterlichen Hausgrundstück rechnerisch insgesamt zu 2/3 an seine Schwester und zu 1/3 an die beiden Halbgeschwister. Die Schwester muß das Haus nun in Erbengemeinschaft verwalten mit den Verwandten, zu denen sie keine allzu gute Beziehung hat.
Immerhin überlegt die Schwester jetzt, wie Sie es selber besser machen kann und fragt sich: Wer entwirft mir ein gutes Testament in Stuttgart? Unterstützung beim Verfassen des Testaments und allgemein bei der fachmännischen Planung einer Vermögensnachfolge (neudeutsch: Estate Planning) findet man bei Notaren und bei spezialisierten Rechtsanwälten für Erbrecht, wobei kompetente Anwälte auch die Steuerfragen des Erbfalls mit beraten.