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Regulierer räumen auf bei 0190-Nummern

Aufsichtsbehörde legt Maßnahmenkatalog gegen unseriöse Anbieter vor. 

Von Sabine Klotzbücher 

Stuttgart – Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) will den Missbrauch von Rufnummern, die mit 01 90 oder 09 00 beginnen, stärker bekämpfen. Dazu hat der Präsident der Behörde, Matthias Kurth, am Montag ein umfangreiches Maßnahmenbündel vorgestellt. 

So genannte Mehrwertdienste sind ein Millionenmarkt in Deutschland. Das Angebot reicht von seriösen Informationen, wie beispielsweise Analysen der Stiftung Warentest oder Publikumsabstimmungen in Fernsehsendungen, bis hin zu Porno-Hotlines oder zweifelhaften Offerten für Verbraucher. Ärger gab es vor allem mit Anbietern, die Anrufer oder Internet-Surfer – oft ohne Wissen der Kunden – in teure Internet-Anwahlprogramme umleiten. Den Opfern solcher so genannter Dialer flatterten Telefonrechnungen in vier-, manchmal sogar fünfstelliger Höhe ins Haus. “Schwarze Schafe ruinieren das gesamte Image der Branche”, sagte Kurth. Deshalb legt das jetzt in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190- und 0900-Rufnummer eine obere Preisgrenze von zwei Euro pro Minute für solche Mehrwertdienstnummern fest sowie eine automatische Trennung der Verbindung nach einer Stunde. Zeitlich begrenzte Blocktarife dürfen nicht mehrmals 30 Euro kosten. Dienste, die teils über Blocktarif und teils auf Minutenbasis abrechnen, sind nicht zulässig. Bei jeder Überschireitung der Zeit- oder Preisgrenzen muss sich der Anrufer durch die Eingabe einer vierstelligen Pin-Nummer legitimieren. Diese Pin bekommt er beim Anbieter auf schriftlichen Antrag. Die Pin ist an den Anschluss des Inhabers gekoppelt und wird nach dreimaliger Falscheingabe gesperrt. Verbraucherfreundlich sind auch die jetzt festgelegten Mindestanforderungen für die Anbieter von Dialerprogrammen. Das neue Gesetz sieht eine Registrierungspflicht bei der RegTP vor. Darüber hinaus muss der Nutzer solche Programme erkennen, sie eindeutig bestimmten Angeboten zuordnen können und vor allem dem Bezug oder der Installation explizit zustimmen. Darüber hinaus hat die Überwachungsbehörde den Dialern Vorgaben zur besseren Erkennbarkeit gemacht. Das beginnt bei der Mindestgröße der Schrift, die sich deutlich vom Untergrund abheben muss. Vor allem dürfte es künftig leichter fallen, Dialer zu erkennen: Diese dürfen in näher Zukunft nur noch über die Rufnummerngasse 0900 – 9 angeboten werden, was eine gezielte Sperrung solcher Verbindungen für den Telefonanschluss ermöglicht. Will ein Verbraucher wissen, welcher Anbieter hinter einer Mehrwertdiensterufnummer steckt, hat er .fortan einen Auskunftsanspruch (siehe Info). Jedoch haben die Befugnisse der RegTP Grenzen. Die Behörde kann nicht in Altfällen tätig werden, die sich vor dem 15. August zugetragen haben. Auch kann die Aufsichtsbehörde keinen Rechtsstreit mit schwarzen Schafen durchfechten. Der Stuttgarter Rechtsanwalt Stefan Mannheim sieht im neuen Gesetz zwar Ansätze in der richtigen Richtung. “Doch erst die Praxis wird zeigen, ob es wirklich etwas bringt.” Skepsis sei nach wie vor angebracht, wenn der Sitz des Betreibers im Ausland liege. Sinnvoller wäre es nach Mannheims Ansicht gewesen, die Vermittler unseriöser Rufnummern für die Betreiber zur Verantwortung zu ziehen. Dies war bisher nur bei wiederholten Verstößen möglich. 

(“Stuttgarter Nachrichten” am 19.08.2003)

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