Als „Übergabevertrag“ werden häufig Verträge bezeichnet, die eine größere Schenkung verbinden mit Gegenleistungen, z.B. mit vorbehaltenem Nießbrauch des Schenkers, mit Pflegeauflagen oder mit der Anordnung von Gleichstellungszahlungen an andere Personen, die neben dem Beschenkten als zukünftige Erben des Schenkers in Frage kommen. Im Gesetz ist nicht geregelt, was ein Übergabevertrag ist; die Regelungen im Einzelfall können ganz unterschiedlich sein.