Fachausdrücke mit Y sind im Erbrecht selten. Wer uns als Erster einen mitteilt, bekommt als „Finderlohn“ von Rechtsanwalt Stefan Mannheim eine kostenlose Erstberatung zu einem X-beliebigen Formular, das eine Regelung zum deutschen Erbrecht oder eine Vorsorsorgevollmacht oder „gute“ Patientenverfügung sein soll. Erstberatung meint eine erste Einschätzung im Sinne des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG § 34).

„Y-chromosomaler Erbgang“ hört sich auf dieser Website zum Erbrecht zwar an, als wäre es eine besondere Art der Weitergabe des Vermögens im Todesfall. Tatsächlich ist es jedoch ein Fachausdruck aus der Vererbungslehre der Biologen (Genetik) und hat mit dem Entstehen des Lebens mehr zu tun als mit einem Erbfall.

Y-Chromosomen kommen im Erbrecht vor, wenn der Erblasser männlich ist. Bei Ehegatten ist das häufig der erste der beiden Erbfälle, wobei das nicht dazu verleiten sollte, eine Prognose für die eigene Reihenfolge des Versterbens anzustellen.

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