Manchmal ist die Versteigerung nach den Regeln der Zwangsversteigerung das einzige Mittel zur Veräußerung einer Immobilie (Grundstück mit oder ohne Haus, Eigentumswohnung,…), bei der die Erbengemeinschaft sich nicht einig wird über den freihändigen Verkauf oder eine sonstige Verwertung bzw. Nutzung. Ein Beispielsfall ist beschrieben im Erbrechts-Blog, Juni 2017: Erbteilung mit Teilungsversteigerung.