Eine Teilungsanordnung ist „nur“ die Regelung, wie die einzelnen Nachlaßgegenstände zwischen den Erben aufgeteilt werden sollen; der Wert der Gegenstände soll aber den Erbteil nicht erhöhen sondern angerechnet werden auf das, was der jeweilige Miterbe vom restlichen Nachlaß noch bekommt.
Leicht zu verwechseln mit der Teilungsanordnung ist das Vorausvermächtnis. Die richtige Regelung ist auch im Hinblick auf die Erbschaftsteuer wichtig. Vergünstigungen für ein Familienheim oder für Betriebsvermögen können nur dann sinnvoll genutzt werden, wenn den eine Fortführung im Rahmen der Anordnungen des Testaments auch konkret möglich ist. Wenn die Vermögenswerte sich im Laufe der Jahre unterschiedlich entwickeln, kann das zu Schwierigkeiten führen.