Wenn ein naher Angehöriger durch Enterbung oder durch eine zu geringe Erbquote zu wenig von der Erbschaft erhält, steht ihm der Pflichtteil zu. Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge (Kinder, Enkel vorverstorbener Kinder) und Ehegatten. Bei kinderlosen Erblassern sind aber auch die Eltern pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geld und außerdem sofort fällig. Wer das Pflichtteilsrecht hat, kann umfassende Auskünfte über den Nachlaß verlangen, damit die Höhe des Pflichtteilsanspruchs ermittelt und überprüft werden kann.

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