Alle Formen des Testaments sind gleichermaßen gültig, ein notarielles Testament kann also durch ein eigenhändiges Testament geändert werden. Nur die Nottestamente sind keine ordentlichen Testamente.
Alle Formen des Testaments sind gleichermaßen gültig, ein notarielles Testament kann also durch ein eigenhändiges Testament geändert werden. Nur die Nottestamente sind keine ordentlichen Testamente.