Das Europäische Nachlaßzeugnis erleichtert die Abwicklung eines Nachlasses bei grenzüberschreitenden Fällen in der EU. Nachdem ein Erbschein von einem nationalen Gericht bzw. einer Behörde ausgestellt wird, gilt er nicht außerhalb dessen Hoheitsgebiet. Das Europäische Nachlaßzeugnis dagegen ist ein offizielles Dokument zur Verwendung im Geltungsbereich der Europäischen Erbrechtsverordnung, so daß mit verhältnismäßig geringem Aufwand das Auslandsvermögen mit abgewickelt werden kann. Dieses Nachlaßzeugnis gilt allerdings nur für 6 Monate und muß danach verlängert werden.