Für den Fall, daß ein Vermächtnisnehmer vor dem Erblasser stirbt oder das Vermächtnis ausschlägt, kann ein Ersatzvermächtnisnehmer eingesetzt werden.
Für den Fall, daß ein Vermächtnisnehmer vor dem Erblasser stirbt oder das Vermächtnis ausschlägt, kann ein Ersatzvermächtnisnehmer eingesetzt werden.