Durch Testament oder Erbvertrag kann eine Person enterbt werden. Dann geht der Nachlaß an die anderen Erben, die in Ihrer letztwilligen Verfügung genannt sind. Falls niemand zum Erben eingesetzt ist, erben dann die gesetzlichen Erben mit Ausnahme des Enterbten. Bestimmten nahen Angehörigen steht bei Enterbung der Pflichtteil zu.