Unterhaltsames


 

Wir übernehmen keinerlei Gewährleistung für die nachfolgenden Texte, da wir trotz größtmöglicher Sorgfalt nicht in jedem Fall ausschließen können, daß Sie beim Lesen gelegentlich schmunzeln werden. ;-)

Digitalisierungsexpertin der Justiz NRW

Über vieles kann man lachen - solange man nicht selbst betroffen ist. Heute früh (im Jahr 2021!!!) fing der Tag in meiner Kanzlei an mit einem Anruf der Projektleiterin für „elektronische Kostenmarken“ der Justiz aus Nordrhein-Westfalen (NRW). Wir hatten ein kleines Problem gemeldet und sie wollte es lösen, indem sie ihre hervorstechendste Fähigkeit bemühte: Sie war höflich.
Das Problem: Kostenmarken sind für Klageerhebung, Pfändungsauftrag usw. nötig. Seit Anwälte in Deutschland elektronisch klagen können, gibt es auch „elektronische Bezahlwege“ (das sind hochmoderne Sachen wie Überweisung/Lastschrift und Kreditkarte). Dafür wird eine Quittung ausgestellt. Auf der Quittung ist aber keine Rechnungsnummer. Der Anwalt darf zwar im Online-Formular sein Aktenzeichen angeben, das wird aber nicht auf die Quittung übernommen. Buchhaltung ordnungsgemäß führen wird damit schwer.
Höflich wies die Projektleiterin der digitalen Justiz darauf hin, daß man auf den Beleg doch das Aktenzeichen von Hand drauf schreiben. Tja, der Computer kann auch als Statussymbol und Dekoration angesehen werden - in meiner Kanzlei sind die Dinger aber zur Vereinfachung der Arbeit vorgesehen. Und der Wechsel zwischen Computer und Handschrift paßt dabei einfach nicht ins aktuelle Jahrtausend. Schließlich hat noch der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble seinerzeit veranlaßt, daß Buchhaltungsbelege als PDF akzeptiert werden, es müssen keine Papier-Belege mehr sein mit handschriftlichen Nummern und Kringeln nach dem Verbuchen. Aber die Projektleiterin bei der Justiz war höflich, und sie ist höflich geblieben, als ich ihr die Einwände aus der Praxis außerhalb des Justizgebäudes erklärte…. Sie meinte dann noch: Das machen wir schon seit 11 Jahren so und wir haben nicht vor, das anders zu machen.
„Kompetent“ ist in unseren Augen zwar eine bessere Eigenschaft als „höflich“, aber unsere Leser werden sich sicher im selben Maß amüsieren, wie wir in der Kanzlei daran verzweifeln, daß für die Ausstattung der Justiz leider nur Computer bestellt werden, während das Personal sich derart austoben darf. (P.S.: Keine Angst, liebe Mandanten - wir biegen das alles gerade, damit Ihre Angelegenheiten trotz dieser Hürden zum Erfolg gebracht werden.)

„Nettigkeiten“ im Gerichtssaal

Vor Gericht wird mal wieder heftig gestritten. Nachdem der eine Anwalt sämtliche Argumente der Gegenseite widerlegt hat, ist die gegnerische Anwältin entrüstet und fragt „Sie halten uns wohl für vollkommene Deppen?!?“ und bekommt darauf die ironische Antwort: „Naja, übertreiben möchte ich wirklich nicht - wer ist denn schon vollkommen?“


"Gedenkstein" als Auflage im Testament

Alfred T. schrieb sein Testament handschriftlich und ohne Rechtsberater, schließlich wußte er es eh besser als die Juristen, die für Beratung ein Honorar verlangt hätten. Im Testament stand: Meine Witwe erbt alles, wenn sie die Auflage erfüllt, zum Gedenken an mich € 15.000,- einen schönen großen Stein anzuschaffen. Als Alfred starb, ging seine Witwe schnurstracks zum nächsten Juweliergeschäft und sagte "Ich muß zum Gedenken an meinen Mann einen schönen großen Stein für € 15.000,- kaufen. Haben Sie zufällig etwas in dieser Preisklasse da?

Anwälte auf Betriebsausflug

Zwei Anwälte, die vom Erfolg ein wenig verschont sind, wandern auf ihrem jährlichen Kanzleibetriebsausflug zu einem Biergarten am Rand von Stuttgart. Sie setzet sich an en eingedeckte Tisch, packet Ihre belegte Weckle aus und fanget an zu vespern. Dem Wirt paßt des net, on drum beschwert er sich: "Ihr könnet doch net bei mir em Biergärtle jeder sei oigens Weckle vespera!" - Die Anwälte erwidern "Na gut", tauschen Ihre belegten Brötchen miteinander und essen weiter.

Anwalt von und zu Wichtig

Neulich besuchte ich einen Anwalt, der zur Büroeröffnung die Nachbarn zu einem Umtrunk eingeladen hatte; er war ein paar Tage vorher von Tür zu Tür gegangen und hatte sich schon mal allen Nachbarn vorgestellt. Ich war der erste Gast, aber gleich hinter mir kam noch jemand die Treppe hoch. Als wir die Kanzlei des Anwalts betraten, nahm er den Telefonhörer ab und sprach, als wäre es ein sehr, sehr wichtiges Telefonat. Nach drei Minuten legte er den Hörer auf und begrüßte uns mit den Worten "Das Gespräch war so wichtig, ich konnte es unmöglich unterbrechen." Dann sagte er zu mir, daß er sich ganz besonders über meinen Besuch freue, und dann fragte er den anderen Besucher, wer er denn sei. Tja, der Herr stellte sich als Fernmeldetechniker Schultz vor und nahm das lose Telefonkabel in die Hand……

 



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